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Hilfe-Artikel

Beleg einer Wohnung zuordnen

Belege können auf Objekt-, Haus- oder Wohnungs-Ebene erfasst werden. Die richtige Zuordnung ist wichtig für die Anlage V und NK-Abrechnung.

  1. 1

    Objekt-Ebene

    Für allgemeine Kosten (Versicherung, Grundsteuer, Müllabfuhr). Verteilen sich automatisch auf alle Wohnungen.

  2. 2

    Haus-Ebene

    Für Reparaturen am Treppenhaus, Dach, Fassade. Verteilen sich auf alle Wohnungen des Hauses.

  3. 3

    Wohnungs-Ebene

    Für Reparaturen IN einer bestimmten Wohnung (Wasserhahn, Heizung). Gehen nur in diese Wohnung.

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