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Hilfe-Artikel

Welche Nebenkosten sind umlagefähig

BetrKV regelt das. Faustregel: laufende Betriebskosten ja, Verwaltung und Instandhaltung nein.

  1. Umlagefähig

    Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müll, Versicherung Gebäude, Schornsteinfeger, Hausmeister, Gartenpflege, Strom Allgemein.

  2. Nicht umlagefähig

    Hausverwaltung, Instandhaltung, Reparaturen, leerstandsbedingte Kosten, Mietausfall-Versicherung, Halveo-Software-Kosten.

  3. Im Vertrag muss es stehen

    Wenn der Vertrag nicht explizit "Betriebskosten" einschließt, sind sie nicht umlagefähig. Bei Pauschalmiete: NK sind enthalten.

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