BetrKV regelt das. Faustregel: laufende Betriebskosten ja, Verwaltung und Instandhaltung nein.
Umlagefähig
Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müll, Versicherung Gebäude, Schornsteinfeger, Hausmeister, Gartenpflege, Strom Allgemein.
Nicht umlagefähig
Hausverwaltung, Instandhaltung, Reparaturen, leerstandsbedingte Kosten, Mietausfall-Versicherung, Halveo-Software-Kosten.
Im Vertrag muss es stehen
Wenn der Vertrag nicht explizit "Betriebskosten" einschließt, sind sie nicht umlagefähig. Bei Pauschalmiete: NK sind enthalten.