HÄUFIGE FRAGEN

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3 TREFFER

Sind die Halveo-Kosten steuerlich absetzbar?

Ja. Halveo ist als Verwaltungssoftware in der Regel als Werbungskosten bei Vermietungseinkünften nach § 9 Abs. 1 EStG absetzbar. Wie viel das konkret ausmacht, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab - im Zweifel klärt das dein Steuerberater.

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Kann ich die Halveo-Kosten auf die Mieter umlegen?

Nein. Verwaltungssoftware gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung. Die Kosten trägt der Vermieter - lassen sich aber als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

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Welche Belege kann ich hochladen?

Alle vermietungsrelevanten Belege: Reparaturrechnungen, Bauhaus-Quittungen, Hausgeld-Abrechnungen, Versicherungs-Rechnungen, Notarkosten, Maklerprovisionen, Grundsteuerbescheide. Halveo ordnet automatisch eine Kategorie zu (Werbungskosten / Erhaltungsaufwand / Anschaffung). Unsichere Fälle legt dir Halveo zur Klärung vor, und jede Zuordnung kannst du ändern.

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Frage nicht dabei?

Schreib mir direkt - ich bin der einzige Mensch, der Halveo aktuell baut, und antworte selbst.

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Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für deinen konkreten Fall wende dich an deinen Steuerberater oder Anwalt.