VERMIETERWISSEN

Alles, was Kleinvermieter wissen müssen.

Mietspiegel und Rechtslage für konkrete Städte, verständliche Ratgeber zu Steuern und Mietrecht, und ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen. Kein Fachjargon, keine KI-Textwüste.

GLOSSAR

Die wichtigsten Begriffe

Mietrechtliche und steuerliche Begriffe knapp erklärt - mit Gesetzesangabe und weiterführenden Links.

Mietpreisbremse

§ 556d BGB

Begrenzt die Neuvertragsmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt auf max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gilt nur dort, wo das Bundesland sie per Verordnung aktiviert hat.

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Kappungsgrenze

§ 558 Abs. 3 BGB

Begrenzt Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis auf 20 % (Standard) oder 15 % (angespannter Markt) innerhalb von drei Jahren. Gilt zusätzlich zur ortsüblichen Vergleichsmiete als Deckel.

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Mietspiegel

§ 558c BGB

Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten in einer Gemeinde. Kann einfach (Orientierungswert) oder qualifiziert (repräsentative Erhebung) sein. Viele kleinere Gemeinden haben keinen.

AfA (Absetzung für Abnutzung)

§ 7 EStG

Steuerliche Abschreibung des Gebäudewerts über die Nutzungsdauer. Vermieter können jährlich 2,0 % (Baujahr 1925-2022) oder 3,0 % (ab 2023) des Gebäudeanteils vom Kaufpreis steuerlich abziehen.

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Anlage V

Steuererklärung

Formular der Einkommensteuererklärung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Enthält Mieteinnahmen, Betriebskosten, Schuldzinsen, AfA und alle weiteren Werbungskosten.

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Betriebskosten / Nebenkosten

§ 556 BGB, BetrKV

Laufende Kosten des Gebäudes, die der Vermieter per Vorauszahlung auf den Mieter umlegen darf - z. B. Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister. Jährliche Abrechnung mit 12 Monatsfrist Pflicht.

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Kündigungsfristen

§ 573c BGB

Für Vermieter: 3 Monate (bis 5 Jahre Mietdauer), 6 Monate (5-8 Jahre), 9 Monate (über 8 Jahre). Für Mieter: immer 3 Monate. Eigenbedarfskündigung erfordert berechtigtes Interesse.

Sperrfrist

§ 558 Abs. 1 BGB

Nach Mietbeginn oder der letzten Mieterhöhung darf frühestens nach 15 Monaten wieder erhöht werden. Das Erhöhungsschreiben kann erst nach Ablauf der Sperrfrist wirksam gestellt werden.

WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)

WEG-Gesetz

Gemeinschaft aller Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit Eigentumswohnungen. Beschlüsse über Instandhaltung, Hausgeld und Verwaltung werden in der Eigentümerversammlung gefasst.

Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten

§ 9 EStG / §§ 255 HGB

Reparaturen und Instandhaltung (Erhaltungsaufwand) sind sofort und vollständig abzugsfähig. Maßnahmen, die das Gebäude über seinen ursprünglichen Zustand hinaus verbessern (Herstellungskosten), müssen über die AfA abgeschrieben werden.

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