Was kostet der Steuerberater für die Anlage V?
Du vermietest und fragst dich, was der Steuerberater für die Anlage V nimmt. Gute Nachricht: Die Preise sind keine Verhandlungssache, sie stehen in einer Verordnung. Hier sind die echten Zahlen für 2026, woraus sie sich zusammensetzen und wie du sie niedrig hältst.
Steuerberater rechnen nicht frei ab
Die Gebühren stehen in der Steuerberatervergütungsverordnung, kurz StBVV. Sie gibt für jede Leistung einen Rahmen von einer Mindest- bis zu einer Höchstgebühr vor. Innerhalb dieses Rahmens darf der Steuerberater je nach Aufwand wählen.
Grundlage ist immer der sogenannte Gegenstandswert, also grob gesagt die Größe deines Falls. Aus einer Tabelle (Tabelle A) wird dazu eine volle Gebühr abgelesen, von der dann ein festgelegter Bruchteil berechnet wird. Klingt sperrig, ist aber gut vorhersehbar.
Was die Anlage V konkret kostet
Für die Anlage V, also die Ermittlung deines Überschusses aus Vermietung, gilt § 27 StBVV. Der Rahmen liegt bei 1/20 bis 12/20 der vollen Gebühr. Ohne besondere Absprache wird die Mittelgebühr von 6,5/20 angesetzt.
Der Gegenstandswert ist dabei der höhere der beiden Werte: die Summe deiner Mieteinnahmen oder die Summe deiner Werbungskosten. Mindestens werden 8.000 € angesetzt, auch wenn deine Beträge darunter liegen.
Beispielrechnung
Angenommen, deine Mieteinnahmen über alle Wohnungen liegen bei 50.000 € im Jahr. Das ist dein Gegenstandswert.
- Volle Gebühr nach Tabelle A (Stand 2026): 1.164 €
- Anlage V mit Mittelgebühr 6,5/20: 1.164 € × 6,5/20 = 378,30 €
Dazu kommt noch die Umsatzsteuer. Bei einer kleinen Wohnung mit niedrigeren Einnahmen liegt der Gegenstandswert näher am Minimum von 8.000 €, dann ist auch die Gebühr deutlich kleiner.
Mehrere Wohnungen kosten mehr
Wichtig für alle mit mehreren Objekten: Wird der Überschuss für jedes Grundstück getrennt ermittelt, fällt die Gebühr nach § 27 Abs. 2 StBVV für jede einzelne Überschussrechnung an. Drei getrennt gerechnete Wohnungen kosten also grob das Dreifache, nicht einen Pauschalpreis. Wie du das sauber trennst, steht im Beitrag zur Anlage V mit mehreren Eigentümern.
Die Steuererklärung selbst kommt dazu
Die Anlage V ist nur ein Posten. Die Einkommensteuererklärung selbst rechnet der Steuerberater nach § 24 StBVV ab, mit einem Rahmen von 1/10 bis 6/10 und einer Mittelgebühr von 3,5/10. Bei einem Gegenstandswert von 50.000 € sind das 1.164 € × 3,5/10 = 407,40 €. Auch hier kommen Umsatzsteuer und kleine Auslagen wie Porto dazu.
Wie du die Rechnung senkst
Hier liegt dein eigentlicher Hebel. Wo genau im Rahmen der Steuerberater landet, hängt vom Aufwand ab (§ 11 StBVV). Saubere, vollständige Unterlagen drücken den Satz Richtung unteres Ende. Chaos treibt ihn nach oben.
Und es gibt eine zweite Falle: Für Vorarbeiten, die über das übliche Maß hinausgehen, darf der Steuerberater nach § 27 Abs. 3 StBVV zusätzlich eine Zeitgebühr berechnen. Wenn er deine Belege erst sortieren, Beträge zusammensuchen und Rückfragen stellen muss, zahlst du das doppelt: höherer Gebührensatz plus Extra-Stunden.
Anders gesagt: Je besser vorbereitet du ablieferst, desto günstiger und schneller ist der Steuerberater. Was genau er braucht, haben wir in Anlage V für den Steuerberater vorbereiten zusammengestellt.
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Kostenlos testenUnd wer die Anlage V selbst ausfüllen will, hat die Zahlen ohnehin schon fertig.
Selbst machen oder zum Steuerberater?
Beides ist legitim. Bei einer einzelnen Wohnung mit klaren Verhältnissen füllen viele die Anlage V selbst aus, vor allem mit guter Vorbereitung. Sobald es komplizierter wird, also mehrere Eigentümer, gemischte Nutzung, die 15-Prozent-Falle nach dem Kauf oder ein Verkauf, ist der Steuerberater das Geld meist wert.
Ein gutes Mittelding: Du sammelst und ordnest alles selbst sauber, der Steuerberater prüft und reicht ein. Das hält die Kosten klein und die Sicherheit hoch.
Übrigens: Der Teil der Steuerberaterrechnung, der auf die Anlage V entfällt, ist selbst wieder absetzbar, als Werbungskosten nach § 9 EStG. Nur der Teil für den privaten Mantelbogen ist es seit 2006 nicht mehr. Lass dir die Rechnung deshalb getrennt ausweisen.
Häufige Fragen
Was kostet die Anlage V beim Steuerberater ungefähr?
Sie richtet sich nach § 27 StBVV: 1/20 bis 12/20 der vollen Tabellengebühr, üblich ist die Mittelgebühr von 6,5/20. Bei einem Gegenstandswert von 50.000 € sind das rund 378 € netto für die Überschussermittlung, dazu die Steuererklärung selbst und Umsatzsteuer. Kleinere Einnahmen kosten entsprechend weniger.
Wovon hängt der Preis ab?
Vom Gegenstandswert (dem höheren Wert aus Einnahmen oder Werbungskosten, mindestens 8.000 €), von der Zahl der getrennt gerechneten Objekte und vom Aufwand. Gut sortierte Unterlagen halten den Gebührensatz niedrig und vermeiden eine zusätzliche Zeitgebühr.
Sind die Steuerberaterkosten für Vermieter absetzbar?
Der Anteil, der auf die Ermittlung deiner Vermietungseinkünfte entfällt, ist als Werbungskosten absetzbar. Der Anteil für den privaten Mantelbogen ist seit 2006 nicht mehr absetzbar. Lass dir die Rechnung getrennt ausweisen.
Lohnt sich ein Steuerberater bei nur einer Wohnung?
Bei einfachen Verhältnissen machen viele die Anlage V selbst. Bei mehreren Eigentümern, gemischter Nutzung oder nach einem Kauf mit hohen Renovierungskosten kann sich der Steuerberater schnell rechnen.
Hinweis: Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Halveo ist kein Steuerberater im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Für deinen konkreten Fall frag eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.