Du hast eine Wohnung geerbt, gekauft oder ziehst aus deiner alten Wohnung aus und willst sie vermieten? Vor der ersten Vermietung gibt es eine ganze Reihe von Dingen zu regeln - steuerlich, rechtlich, organisatorisch.
Die meisten Erstvermieter unterschätzen den Aufwand und stolpern in vermeidbare Fehler. Diese Checkliste führt dich durch alle Schritte - in der richtigen Reihenfolge.
Vorbereitung: Was du wissen musst, bevor es losgeht
1. Bin ich überhaupt Vermieter im steuerlichen Sinn?
Ja - sobald du Mieteinnahmen erzielst. Die Höhe der Einnahmen spielt keine Rolle. Auch wer ein einziges Zimmer vermietet, hat steuerliche Pflichten.
Wichtig: Vermietung ist kein Gewerbe. Du brauchst keine Gewerbeanmeldung. Es handelt sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.
2. Welche Mietform passt zu mir?
- Unbefristeter Mietvertrag - der Standard. Vermieter kann nur mit berechtigtem Interesse kündigen (§ 573 BGB).
- Zeitmietvertrag - nur mit qualifiziertem Befristungsgrund (§ 575 BGB) wirksam.
- Indexmietvertrag - Miete steigt mit Verbraucherpreisindex (§ 557b BGB).
- Staffelmietvertrag - vorab festgelegte Mietsteigerungen (§ 557a BGB).
Für die meisten Erstvermieter ist der unbefristete Mietvertrag mit ortsüblicher Vergleichsmiete der richtige Weg.
Phase 1: Vor der Vermietung (4-8 Wochen vorher)
✓ Schritt 1: Mietpreis ermitteln
Bevor du irgendetwas anderes machst, musst du wissen, was du verlangen darfst.
Prüfe:
- Gibt es einen Mietspiegel für deine Stadt? (siehe unsere Stadt-Übersichten)
- Gilt in deiner Gemeinde die Mietpreisbremse? Wenn ja: maximal 10 % über Vergleichsmiete (siehe Mietpreisbremse 2026)
- Was zahlen Mieter in vergleichbaren Wohnungen? Schau bei ImmoScout24, Immowelt und kleinanzeigen.de.
✓ Schritt 2: Steuerlich beim Finanzamt anmelden
Wenn du noch keinen Steuerberater hast, ist das jetzt der richtige Zeitpunkt. Du musst dem Finanzamt deine erste Vermietung nicht aktiv melden - das passiert über die nächste Einkommensteuererklärung mit der Anlage V (siehe Anlage V ausfüllen).
Aber: Wenn du planst, eine Umsatzsteueroption zu nutzen (z. B. Vermietung an Gewerbetreibende), brauchst du eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke. Das passiert beim Finanzamt direkt.
✓ Schritt 3: Wohngebäudeversicherung abschließen oder prüfen
Bei Eigentumswohnungen ist die Wohngebäudeversicherung Sache der WEG. Bei einem ganzen Mietobjekt brauchst du sie selbst.
Mindestens:
- Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser
- Haftpflichtversicherung als Hauseigentümer
Optional aber sinnvoll:
- Mietausfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung (Mietverträge, Räumungsklagen)
✓ Schritt 4: Energieausweis bereithalten
Bei jeder Neuvermietung musst du einen gültigen Energieausweis vorlegen (§ 80 GEG). Schon in der Anzeige müssen die Energiekennwerte erscheinen (§ 87 GEG), sonst ist das bußgeldbewehrt nach § 108 GEG.
Der Energieausweis ist 10 Jahre gültig (§ 79 GEG). Verbrauchsausweis (~50-100 EUR) reicht für Bestandsgebäude. Bedarfsausweis (~300-500 EUR) ist Pflicht für Häuser bis Baujahr 1977 mit weniger als 5 Wohneinheiten.
✓ Schritt 5: Mietvertrag vorbereiten
Mindestbestandteile:
- Vertragspartner (vollständige Daten)
- Mietsache (Adresse, Wohnfläche, Räume, Keller, Stellplatz)
- Mietbeginn und Mietdauer
- Kaltmiete + Betriebskostenvorauszahlungen
- Kautionsregelung (max. 3 Nettokaltmieten, § 551 BGB)
- Schönheitsreparaturen (Vorsicht: starre Klauseln sind unwirksam)
- Hausordnung (als Anlage)
Was du NICHT in den Vertrag schreibst (führt sonst zu Unwirksamkeit):
- Pauschale Schönheitsreparaturen mit festen Fristen
- Generelles Tierhaltungsverbot
- Generelles Untermietverbot
- Renovierungspflicht beim Auszug bei unrenoviert übergebener Wohnung
Mietrecht im Griff, Verwaltung digital
Halveo hält Ihre Mietverträge, Fristen und Dokumente an einem Ort. Für Kleinvermieter mit 1 bis 30 Einheiten.
Jetzt Preise ansehenPhase 2: Mieter finden und Vertrag schließen
✓ Schritt 6: Anzeige professionell erstellen
Pflichtangaben in jeder Vermietungsanzeige (§ 87 GEG):
- Energieausweis-Art (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Energiekennwert
- Wesentlicher Energieträger (Gas, Öl, Wärmepumpe etc.)
- Baujahr
- Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
Bei Verstoß: bußgeldbewehrt nach § 108 GEG.
✓ Schritt 7: Mietinteressenten prüfen
Was du verlangen darfst:
- Selbstauskunft (Beruf, Einkommen, Familienstand)
- SCHUFA-Auskunft (oder Mieter-Bonitätsauskunft)
- Letzte 3 Gehaltsnachweise
- Vormieter-Bestätigung (bei Wechsel)
Was du NICHT verlangen darfst:
- Religionszugehörigkeit
- Familienplanung
- Politische Einstellung
- Vorstrafen ohne Bezug zur Mietsache
Faustregel zur Bonität: Kaltmiete sollte max. 30 % des Nettoeinkommens betragen.
✓ Schritt 8: Mietvertrag unterschreiben
Wichtig vor der Unterschrift:
- Beide Vertragspartner mit vollem Namen
- Bei Mieter-Pärchen: beide unterschreiben (sonst nur einer haftbar)
- Vertrag in zweifacher Ausfertigung
- Anlagen (Hausordnung, Energieausweis-Kopie, evtl. Übergabeprotokoll)
✓ Schritt 9: Kaution korrekt anlegen
Die Kaution muss laut § 551 Abs. 3 BGB getrennt vom Vermieter-Vermögen angelegt werden - auf einem Konto mit dreimonatiger Kündigungsfrist (Mietkautionssparbuch). Höhe, Anlage und Rückzahlung erklärt der ausführliche Kautions-Guide.
Drei Varianten:
- Mietkautionskonto bei deiner Bank - typischerweise 0,01 % bis 0,5 % Zinsen, kostenlos
- Online-Bank (z. B. DKB, Comdirect) - manchmal etwas bessere Konditionen
- Kautionsbürgschaft - der Mieter zahlt nichts, gibt aber eine Bankbürgschaft - selten genutzt
Praxistipp: Eröffne das Kautionskonto bei deiner Hausbank - damit du es leicht im Blick behältst und die Zinsen am Ende automatisch verrechnet werden.
✓ Schritt 10: Übergabeprotokoll erstellen
Bei der Schlüsselübergabe muss ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Sonst kannst du später Schäden nicht zuordnen.
Was rein muss:
- Datum, Uhrzeit, Anwesende
- Zählerstände (Strom, Gas, Wasser, Heizung)
- Räume durchgehen: Wände, Böden, Fenster, Türen
- Vorhandene Mängel mit Fotos
- Anzahl übergebener Schlüssel
- Unterschriften beider Seiten
Mit unserem Übergabeprotokoll-Generator erstellst du das in 5 Minuten.
Phase 3: Während des Mietverhältnisses
✓ Schritt 11: Belege sammeln und ordnen
Ab Tag 1 musst du folgende Belege sammeln:
- Mieteingang (Kontoauszüge)
- Reparaturrechnungen
- Versicherungspolicen + Beitragsrechnungen
- Grundsteuerbescheid
- Hausgeldabrechnung (bei WEG)
- Zinsbescheinigung der Bank
- Handwerkerrechnungen + Zahlungsbelege
Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre. Halveo digitalisiert und ordnet automatisch.
✓ Schritt 12: Nebenkostenabrechnung erstellen
Einmal jährlich Pflicht: Betriebskostenabrechnung über die Vorauszahlungen, die der Mieter geleistet hat.
Wichtige Fristen:
- Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingehen
- Wer die Frist verpasst, kann keine Nachforderungen mehr stellen (siehe Nebenkostenabrechnung-Frist verpasst)
Mehr dazu im Nebenkostenabrechnung-Guide.
✓ Schritt 13: Anlage V abgeben
Im ersten Steuerjahr nach der ersten Vermietung musst du die Anlage V abgeben - selbst wenn du Verluste machst (was sehr häufig vorkommt). Verluste mindern dein zu versteuerndes Gesamteinkommen.
Kompletter Guide: Anlage V ausfüllen Schritt-für-Schritt.
Die häufigsten Fehler bei der Erstvermietung
- Kaution nicht getrennt angelegt - rechtlich angreifbar, kann zu Schadensersatz führen
- Energieausweis fehlt in der Anzeige - bußgeldbewehrt nach § 108 GEG
- Keine Mieterprüfung - Zahlungsausfall + monatelange Räumungsklage
- Kein Übergabeprotokoll - Schäden lassen sich nicht zuordnen
- Pauschale Renovierungsklauseln - sind nichtig, du bleibst auf den Kosten sitzen
- Belege nicht gesammelt - kann Tausende EUR Steuern kosten
- Mietpreisbremse missachtet - Mieter kann Mietminderung fordern
- Anlage V "vergessen" - Steuerhinterziehung möglich
Tools, die dir helfen
Wenn du die Erstvermietung so professionell wie möglich angehen willst, brauchst du Werkzeuge:
- Halveo - digitaler Immobilien-Ordner: alle Belege, Verträge, Fristen an einem Ort
- AfA-Rechner - Abschreibung deiner Anlagen berechnen
- Spekulationssteuer-Rechner - falls du später wieder verkaufen willst
- Kündigungsfristen-Rechner - ab Tag 1 die Fristen kennen
Fazit
Erstvermietung ist Aufwand - aber kein Hexenwerk. Wer die Schritte in der richtigen Reihenfolge geht und ab Tag 1 sauber dokumentiert, vermeidet die meisten Probleme.
Diese Checkliste ist deine Vorbereitung. Halveo ist dein Begleiter danach.
Quellen
- § 21 EStG - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Gesetze im Internet (BMJ)
- § 551 BGB - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten - Gesetze im Internet (BMJ)
- § 573 BGB - Ordentliche Kündigung des Vermieters - Gesetze im Internet (BMJ)
- § 575 BGB - Zeitmietvertrag - Gesetze im Internet (BMJ)
- § 87 GEG - Pflichtangaben in Immobilienanzeigen - Gesetze im Internet (BMJ)
- § 556 BGB - Vereinbarungen über Betriebskosten - Gesetze im Internet (BMJ)
- Bundesjustizministerium - Mietrecht für Vermieter - BMJ